Algemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Treveris Contractors GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung beantragen Sie Treveris Contractos, auf der Grundlage der Angebote, verbindlich den Abschluss des Reisevertrags.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag. Innerhalb von 3 Tagen muss die Bestätigung eingegangen sein.
1.4. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Zahlungsbedingungen
2.1. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung können Sie in bar oder mit Kreditkarte einzahlen oder überweisen.
2.2. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins.
2.3. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An‐ und Restzahlung) nicht leistet, kann Treveris Contractors nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung verlangen.

3. Unsere Leistungen:
3.1. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
3.2. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer) zu den angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags sind für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren, Einführung lokaler Steuern oder der für die Reise geltenden Wechselkurse möglich.

4.3. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reispreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend machen.
4.4. Nimmt der Reisende aus persönlichen Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, kann er hierfür keine Erstattung beantragen.

5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden–Ersatzperson:
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam.
5.2. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren sofern die Stornierung mindestens 60 Tage vor Reisebeginn stattfindet. Bei einem späteren Rücktritt haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für unsere Anwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen.

Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
Ab dem 59. Tag bis den 45. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
Ab dem 44. Tag bis den 30. Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
Ab dem 29. Tag bis den 20. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Ab dem 19. Tag bis den 3. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen am Anreisetag wird der volle Reisebetrag (100 %) verrechnet.
Ausgestellte Flugtickets und „Nur-Flug”-Buchungen: 100 %
Abweichend gilt bei unseren Tagesfahrten
• bis 10 Tage vor Reisebeginn 5 €
• ab 9. Kalendertag vor Reisebeginn 30 %
• ab 4. Kalendertag vor Reisebeginn 60 %
• am Reisetag 90 %
Bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten
• bis 60. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
• ab 59. Kalendertag vor Reisebeginn 40 %
• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 70 %
• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %
5.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben, führt der Rücktritt eines der Teilnehmer, unabhängig von den anfallenden Stornogebühren, zu einem höheren Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer.
5.4. Wenn eine Ersatzperson an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € pro Person + Umbuchungskosten für das Flugticket zu verlangen. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen der Reise nicht genügt, oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.
(Diese Anforderungen sind in Artikel 12 und 13 genauer beschrieben, und wir bitten Sie, diese beiden Artikel besonders zur Kenntnis zu nehmen).
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
6.1. Wir sind berechtigt die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall unverzüglich erstattet.
6.2. Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht möglich, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten für die Reise nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt die Reise bis vier Wochen vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis.

7. Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in Fällen von Krieg, inneren Unruhen, Natur-katastrophen, Epidemien oder erhöhter Epidemiegefahr und Umweltkatastrophen vor.
8. Gewährleistung:
8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.
8.2. Eine Mängelanzeige nimmt unser örtlicher Tour Operator entgegen. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
9. Haftung:
16.1. Die vertragliche Haftung von Treveris Contractors für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Treveris Contractors für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Treveris Contractors gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
10.1. Vertragliche Ansprüche gegen uns müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende – in Ihrem eigenen Interesse möglichst schriftlich – uns gegenüber geltend machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie die Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Hiervon nicht erfasst werden Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10.2. Sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise zustehen, verjähren nach einem Jahr ab Reiseende.
10.3. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.
10.4. Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers aus dem Reisevertrag an Mitreisende oder Dritte ist nicht möglich.

11. Versicherungen:
11.1. Bei all unseren Reisen ist keine Reiseversicherung inklusive. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung. Folgende Risiken sollten versichert sein: Reiserücktrittskosten, Gepäck, Reiseunfall, Kosten bei Such- und/oder Rettungsaktion, Rechtsschutz, Vorschussleistung für Strafkaution, Hilfeleistungen.
11.2. Alle Ansprüche sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.
11.3. Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung ungenügend erscheinen, raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen:
12.1. Für die Einreise in europäische Länder genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Für die Reise in außereuropäische Länder wird in der Regel ein Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten über das Reiseende hinaus benötigt. Einige Länder verlangen zusätzlich ein Visum (siehe Reiseausschreibung).
Treveris Contractors unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z.B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung, bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
Aufgrund der momentanen Situation und kurzfristigen Änderungen der Einreisebestimmungen empfehlen wir allen Reisenden vor der Reise die neuesten Einreisebestimmungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie reisen können (da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können). Das Versäumnis kann dazu führen, dass Kunden nicht reisen dürfen oder die Einreise im Zielland verweigert wird.
Der Treveris Contractors kann nicht für Nichtbeförderung oder Strafen aufgrund von Covid-Beschränkungen oder Quarantäneverordnungen verantwortlich gemacht werden, die von den zuständigen Behörden und in den verschiedenen von der Gesellschaft bedienten Ländern auferlegt werden.
Daher liegt es in der Verantwortung des Reisenden, dafür zu sorgen, dass er alle notwendigen und aktuellen Einreiseformalitäten für die Reise erfüllt (z. B.: Pass, Visum, Covid-19 Tests, Impfungen, QR-Codes usw.). Es werden von Treveris Contractors keine daraus resultierenden Kosten übernommen.

12.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen usw. verpflichtet hat.

12.2. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung).
Insofern gelten Ziff. 5.2. entsprechend.

12.2. Bezüglich der Gesundheitsbestimmungen, möchten wir die Teilnehmer darauf aufmerksam machen, dass verschiedene Impfungen empfehlenswert sind und dass Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen sollten.

13. Verpflichtung des Kunden
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von gültigen Ausweis- und Grenzüberschreitungspapieren anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alle dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden Kosten dem Kunden verrechnet. Insofern gelten Ziff. 5.2. entsprechend.

14. Finanzielle Absicherung und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom sind die Leistungen des Reiseveranstalters finanziell abgesichert. Dem Kunden wird ein Garantieschein, welcher u.a. den Umfang der geleisteten Absicherung sowie alle Angaben, welche dem Kunden ermöglichen, sich jederzeit hinsichtlich einer etwaigen Repatriierung mit dem Garanten in Verbindung zu setzen, ausgehändigt. Die berufliche Haftpflicht des Reiseveranstalters ist gedeckt durch die Versicherungsgesellschaft.

14. Gerichtsstand
14.1. Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist dessen Sitz. Gerichtsstand für Klagen gegen Treveris Contractors ist Trier.
14.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
14.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Reisebedingungen.

18. Hinweis zur außergerichtlichen Streitschlichtung
Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für eine außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

19. Informationen zum Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Reiseveranstalter vom Kunden erhält, werden ausschließlich zur Erstellung von Angeboten und Buchungen verwendet. Die Daten werden im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / RGPD / GDPR / EU 2016/679) sicher und geschützt behandelt. Um eine Reise zu buchen oder ein Angebot zu erstellen ist es notwendig, einige Daten in externen Reservierungsplattformen einzugeben oder sie an Leistungsträger wie Hotel, Fluggesellschaften oder ähnliche weiterzuleiten.

20. Allgemeines
* Alle im Online-Katalog enthaltenen Angaben entsprechen dem Stand der örtlichen Bedingungen und der Wechselkurse bei Veröffentlichung
* Alle mündlichen Vereinbarungen und Einigungen verpflichten die Parteien erst nach schriftlicher Bestätigung.
* Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
* Druck- und Satzfehler vorbehalten.
* Programmänderungen vorbehalten.
* Flugzeitenänderungen vorbehalten.
* Hoteländerungen vorbehalten.


Reiseveranstalter
Treveris Contractors GmbH
Amselweg 11
54294 Trier
Telefon: +49 (0) 651 - 99 33 94 22
Telefax: +49 (0) 651 - 99 33 94 23
Email: info@treveris-contractors.de
Geschäftsführer: Marta und Francisco Vazquez Rodriguez
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich, HR B43532
Sitz der Gesellschaft: Trier
UST-IdNr: DE307083512
Copyright © treveris-contractors.de 2023 - Version: 2023-03
Kundengeldabsicherer: R+V Versicherungen




Treveris Contractors GmbH Geschäftsführer: Francisco und Marta Vazquez Rodriguez Handelsregister: Amtsgericht Wittlich, HR B43532
Sitz der Gesellschaft: Trier
UST-IdNr: DE307083512
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